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Ausführliche Zusammenfassung zur Informations- und Diskussionsveranstaltung am 11. Juli 2024 im Centre Bagatelle, Stand 14. Juli 2024


Am 11. Juli 2024 fand im Centre Bagatelle auf Einladung des Bürgervereins eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Planung der Sanierung der Senheimer Straße und zur Diskussion von Alternativen zur Abwendung der drohenden Fällung eines Großteils der Bäume statt.

 

An der Veranstaltung nahmen fast 80 Personen teil. Wir danken der Bezirksstadträtin Julia Schrod-Thiel und dem Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes Sascha Braun sowie den Vertretern der Bürgerinitiative Senheimer Straße für ihre konstruktiven Beiträge.

 

Der Bürgerverein in der Gartenstadt Frohnau setzt sich nachdrücklich für Lösungen ein, die den Erhalt der historischen Alleebäume mit den Zielen der Straßensanierung, der Optimierung der Entwässerung, der Sicherung denkmalpflegerischer Belange und der wichtigen Anbindung der neuen Feuerwache vereinbaren lassen. Dazu sollte die Veranstaltung Transparenz herstellen und alle Seiten zu Wort kommen lassen.

 

Der Vorsitzende des Bürgervereins Carsten Benke betonte im Eingangsimpuls, dass der Erhalt einer Frohnauer Allee ein sehr hochrangiges Schutzgut von überörtlicher Bedeutung darstellt. Einmalig für Berlin ist das gesamte Straßen- und Grünflächensystems der Gartenstadt als Gartendenkmal geschützt. Jeder Eingriff müsste sehr sorgfältig zusammen mit anderen Schutzgütern wie der Anbindung der Feuerwehr und Verkehrssicherheit und weiteren Planungszielen abgewogen werden muss. Es sei nicht das erste Mal, dass in Frohnau eine schon gefestigte Planung unter dem Eindruck neuer Entwicklung erfolgreich angepasst würde. Die Alternativen zur geplanten Baumfällung, die auch der Bürgerverein seit April 2024 zur Diskussion stellt, sollten deshalb ernsthaft geprüft werden.

 

Das Bezirksamt stellte in seinem Impuls die Hintergründe der 2017 entstandenen Planung dar. Eine Straßensanierung sei dringend notwendig. Das Bezirksamt ging von einer weitgehenden Sicherung der westlichen Baumreihe aus, der mehr Raum gegeben werden sollte. Das Konzept sah eine Verschiebung des Straßenquerschnitts um 50 cm nach Osten vor. Diese neue Querschnitt würde weiterhin 7,5 m betragen und beidseitige 2 m breite Versickerungsstreifen mit Parkmöglichkeit und eine Fahrgasse von 3,5 m ermöglichen. Konsequenz wäre die Abholzung der kompletten östlichen Baumreihe und die nach Osten versetzte Neupflanzung von Bäumen. Diese hätten dort nach Ansicht des Bezirksamtes für viele Jahrzehnte gute Entwicklungsmöglichkeiten.

 

Allerdings wurde durch das Bezirksamt im Impuls ausdrücklich betont, dass es zur ernsthaften Prüfung von Alternativen bereit sei und deshalb auch ein neues Baumgutachten beauftragt hätte. Auch für das Bezirksamt sei der Erhalt einer Allee ein hohes Gut. Nur dürfe es nicht zu massiven Verzögerungen oder zu einem Verlust von zugesagten Mitteln des Senats kommen.

 

Die Bürgerinitiative unterstrich, dass ihr Ziel der Erhalt aller vitalen Bäume in der Senheimer Straße auf Ost wie Westseite sei, das von den Anwohnenden und mittlerweile mehr als 1000 Frohnauerinnen und Frohnauern per Unterschrift unterstützt wird. Der Fällung von kranken Bäumen, die Menschen gefährden stelle man sich nicht entgegen, dies beträfe aber nur eine sehr kleine Anzahl. Der ökologische und gestalterische Wert der Alle wird von den Anwohnenden als sehr hoch eingeschätzt. Ein sachlicher Grund für massive Fällungen wird nicht gesehen.

 

Mit der Alternative des Verzichts auf die östliche Parkplatzreihe, sei weiterhin eine 3,5 m breite Asphaltgasse mit 2 m westlichem Parkstreifen sowie ein 1 m breiter östlicher Seitenstreifen (ohne Parken) möglich. Auf beiden Seiten könnten die Bäume stehen bleiben und mehr Raum erhalten. Diese Argumentation wurde durch eine ausführliche Zählung von zu unterschiedlichen Zeiten belegten Parkflächen in der Senheimer Straße unterstrichen: Weit weniger als die Hälfte der Parkflächen wird im Schnitt täglich gebraucht. Die Bürgerinitiative will weiter mit Aktivitäten in der Öffentlichkeit für den Baumerhalt werben.

 

Nach diesen Impulsen wurde unter der Moderation von Joachim Deutschmann (Bürgerverein) ein strukturiertes Gespräch über Einzelfragen der Planung von 2017 und möglicher Alternativen mit dem Erhalt der Bäume mit Bezirksamt, Bürgerinitiative, Experten und dem Publikum durchgeführt.  

 

Ziel war es herauszuarbeiten, unter welchen Voraussetzungen bei der Sanierung der Senheimer Straße die Bäume auf der Ostseite erhalten werden können.  Es war zu prüfen, ob bei Umplanung auf die „Alternative A“, d.h. Verzicht auf die Parkplätze auf der Ostseite und Verringerung des östlichen Pflasterstreifens auf 1 m, alle Planungsziele und Zwangspunkte eingehalten werden können.  

Konsens wurde bei den folgenden Themen erzielt bzw. es gab eindeutige Stellungnahmen der geladenen Expertinnen und Experten, denen aus dem Publikum, von Ämtern und Bürgerinitiative nicht widersprochen wurde: 

 

·         Parkdruck/Stellplatzfrage: Nach der Darlegung der Bürgerinitiative zur relativ geringen Parkplatznachfrage stellte auch das Bezirksamt ausdrücklich klar, dass „Parkdruck“ kein zwingender Grund für eine Umsetzung der 2017er Planung mit zwei Parkplatzreihen sei.   

·         Baumart: Es wurde durch Verena von Löbbecke (Bürgerverein) aufgezeigt, dass Ahorn – ob im Bestand oder bei Neupflanzung – auch zukünftig in der Senheimer Straße als Straßenbaum geeignet ist. Es gäbe keinerlei Anlass von Ahorn auf Linde zu wechseln, weder aufgrund der Klimaresilienz noch wegen angeblicher Tendenz zur Flachwurzelung, die Bürgersteige oder Straßenoberflächen beeinträchtigen würde. Die jeweilige Wurzelentwicklung hängt entscheidend von der Pflanzsituation und der Beschaffenheit der Umgebung ab. Das Bezirksamt stellte klar, dass keine Vorfestlegung auf die Linde bestünde. Die bisherigen Pflanzungen im Nordteil seien lediglich der alten Planung im Bauvorhaben Schönfließer Straße geschuldet.

·         Denkmalschutz und Bebauungsplan: Die Bindungen durch die Festsetzungen des Bebauungsplans  XX-25f von 2005/6 zur expliziten Sicherung von historischer Baumart und bestehender Reihung sowie durch die Unterschutzstellung des gesamten Straßen- und Grünflächensystems als Gartendenkmal (Nr. 09046253) von 1995 wurde nochmals hervorgehoben. Das Bezirksamt stellte klar, dass vor diesem Hintergrund alle Maßnahmen des Straßenbaus mit den Fachbereichen Stadtplanung und Denkmalpflege abgestimmt werden.

·         Versickerung: Durch Prof. Lühr (Bürgerverein) konnte ausführlich dargelegt werden, dass die ordnungsgemäße Versickerung auch bei einem schmaleren gepflasterten Randstreifen auf der Ostseite (1 m statt 2 m) mit geringfügigen Anpassungen mittels  Wasserüberläufe in die Oberstreifen und Baumscheiben gesichert werden kann und die Bewässerung der Bäume sogar noch verbessert würde. Kritisiert wurde von Anwesenden auch, dass in den Planungen ein Mosaikpflasterstreifen bis an die Grundstückgrenzen vorgesehen sei. Auch wenn das in Straßenbaunormen vorgeschlagen würde, sollte in Frohnau aus Gründen des Artenschutzes wie der Versickerung darauf verzichtet werden.

·         Baumgutachten: Aus dem alten internen Baumgutachten ist aufgrund mangelnder Vitalität keine Fällung von 70 Bäumen herleitbar. Das Bezirksamt betont, dass es sich auf das Ende Juli erwartete neue Baumgutachten beziehen möchte. Es sollte aber berücksichtigt werden, dass durch die Bauarbeiten weitere Schädigungen entstehen können.

·         Feuerwehr: Durch Vertreter der Feuerwehr (Stephan Boy) wurde unterstrichen, dass eine baldige Realisierung und die Sicherung eines 3,5 m breiten Asphaltstreifens zentral seien. Gegen die  Alternativplanung (nur 1 Parkstreifen) bestünden keine Bedenken, wenn die Passierbarkeit für Lösch- und Hilfsfahrzeuge gesichert ist.

 

 

·         Leitungen: Das Thema konnte aus Zeitgründen nicht mehr besprochen werden. Dem Bürgerverein liegen die aktuellen Leitungspläne vor, aus denen hervorgeht, dass die Leitungen hauptsächlich auf der Westseite und nur in einem kurzen Teilabschnitt auf der Ostseite im Bestand liegen bzw. dort erneuert werden. In Einzelfällen kann es zu Beeinträchtigungen kommen. Eine grundsätzliche Notwendigkeit zu generellen Baumfällungen lässt sich hieraus nicht ableiten. 

 

 Unterschiedliche Bewertungen gab es bei den folgenden Themen  

 

·         Geschwindigkeitsthema: Laut Bezirksamt besteht bei nur einseitiger Parkreihe die Gefahr, dass sich die Geschwindigkeit der passierenden Fahrzeuge erhöht und der kreuzende Schulweg (Markgrafenstraße) gefährdet würde. Als Beispiel wurde die Glienicker Straße in Hermsdorf genannt, die nur mit aufwändigen baulichen Verschmälerungen beruhigt werden konnte, was in der Senheimer aber wegen der Feuerwehr nicht denkbar wäre. Aus dem Publikum und seitens des Bürgervereins wurde betont, dass sich diese Gefahr deutlich reduzieren ließe, wenn schwerpunktmäßig die Kreuzung Markgrafenstraße entschärft würde (z.B. durch Zebrastreifen und Geschwindigkeitshinweise) und in der sonstigen Straße optische Fahrbahneinengungen vorgenommen würden, für die es in der Planungspraxis erfolgreiche Beispiele gäbe. Im Übrigen sei die Senheimer Straße nicht mit der Glienicker Straße in Hermsdorf vergleichbar, da sie letztlich eine Sackgasse in den Wald darstellt und der „Schleichwegeffekt“ anders als in Hermsdorf sehr begrenzt ist. 

 

·         Haushaltsmittel: Laut Bezirksamt müssen die Mehrkosten durch die Umplanung unter 10-12 % bleiben, um ein aufwändiges Änderungsverfahren vor dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zu vermeiden, das mit massiven Verzögerungen oder gar Mittelverlust einhergehen könnte. Amtsleiter Braun sagte aber zu, alternative Wege zu prüfen. Aus dem Publikum wurde darauf hingewiesen, dass die Einsparungen durch entfallende Baumfällungen/Neupflanzungen und die geringere Breite der relativ teuren Pflasterung ggf. die Umplanungskosten aufwiegen. Der eigentliche Umplanungsbereich würde im gesamten Straßenraum von 15 m nur etwa 1-2 m ausmachen.

 

·         Zeitverzug.  Das BA befürchtet zudem erheblichen Zeitverzug durch eine Umplanung, da eine Vielzahl von Ämtern erneut zustimmen müssten. Hier wird angeregt, möglichst frühzeitig mit informellen Vorabstimmungen zu beginnen. 

 



FAZIT 

 

Nach Einschätzung des Bürgervereins konnten die meisten fachlichen Bedenken gegen die Alternativplanung überzeugend ausgeräumt bzw. Lösungswege aufgezeigt werden. Die vom Bezirksamt weiterhin vorgebrachten Argumente der Beschleunigungswirkung von nur einseitigem Parken und der Gefahr des Mittelverlustes bzw. der langen Verzögerung werden anerkannt. Sie sollten aber gerade in Hinblick auf den drohenden massiven Eingriff in den Charakter der Gartenstadt bewältigbar sein.

 

Der Bürgerverein unterstützt deshalb nach ausführlicher Prüfung eine Umplanung des Konzepts von 2017 gemäß der von uns seit April verfolgten Alternative A. Hiermit ließen sich bei Erhalt der Baumreihe alle Schutzgüter sichern und bei entsprechender Ausgestaltung die ökologischen, gestalterischen und verkehrlichen Zielsetzungen erreichen. Damit für die Gartenstadt gute Konzepte und Ideen nicht zuletzt an mangelnder Zeit und internen Zwängen scheitern, muss nun schnell gehandelt werden. Der Bürgerverein wird diesen Prozess weiter unterstützen.

 

Die nun bekundete Offenheit des Bezirksamts zur Prüfung von Varianten wird begrüßt. Das Bezirksamt sollte eine zügige erste Abschätzung der Auswirkungen einer Umplanung bzgl. Zeitverzug und Mehr/Minderkosten vornehmen und planerische Detailfragen zu Versickerung, Geschwindigkeitsreduzierung etc. klären.

 

Von den Bezirksverordneten und den Reinickendorfer Vertretern im Abgeordnetenhaus erwartet der Bürgerverein parteiübergreifend eine Unterstützung der zügigen Umplanung und Sicherstellung der Zustimmung im Hauptausschuss durch entsprechende Kommunikation mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss bzw. in der Senatsverwaltung! 


Für den Herbst hat das Bezirksamt eine eigene Veranstaltung zur Planung der Senheimer Straße angekündigt und lädt alle Interessierten dazu ein.

 

Ausdrücklich begrüßt wurde die Aussage des Bezirksamtes, dass zukünftig bei Straßenplanungen – obwohl nicht rechtlich vorgeschrieben – regelmäßig eine Bürgerbeteiligung stattfinden soll.  









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Die geplante Sanierung der Senheimer Straße in der Gartenstadt Frohnau wird zurzeit intensiv diskutiert. Insbesondere die angedachte Fällung der östlichen Baumreihe stößt auf große Kritik der Anwohner. Eine Bürgerinitiative hat sich vor Ort zum Schutz der Bäume gebildet. Das Bezirksamt verweist auf die Planung von 2017, die verschiedene Ziele der Erschließung, Entwässerung und Barrierefreiheit integrieren musste.

 

Der Bürgerverein in der Gartenstadt Frohnau setzt sich nachdrücklich für Lösungen ein, die den Erhalt der historischen Alleebäume mit den Zielen der Straßensanierung, der Optimierung der Entwässerung, denkmalpflegerischer Belange und der wichtigen Anbindung der neuen Feuerwache vereinbaren lassen. Dazu muss Transparenz über alle Fakten hergestellt werden und alle Seiten müssen zu Wort kommen.

 

Am Donnerstag, 11. Juli 2024 lädt der Bürgerverein dazu ab 19:00 Uhr in das Centre Bagatelle, Zeltinger Straße 6 ein.

 

Nach einem Eingangsimpuls des Bürgervereins werden das Bezirksamt (vertreten durch Stadträtin Schrod-Thiel und Amtsleiter Braun) und die Bürgerinitiative Senheimer Straße ihre Sicht der Dinge darlegen.

 

Danach soll ein strukturiertes Gespräch über Einzelfragen der Planung und möglicher Alternativen mit dem Erhalt der Bäume folgen, um Schutzzwecke, Zwangspunkte und Spielräume genau herauszuarbeiten (z.B. zu Fragen der Versickerung, der Baumerhaltung und Baumart, der Sicherstellung der Feuerwehrzufahrt, der Kosten und möglicher Verzögerungen durch Umplanungen, der Frage der Stellplätze, Aspekte des Denkmalschutzes etc.).

 

Wir bitten um Voranmeldung unter veranstaltung@buergerverein-frohnau.de.

 

 Weitere Hinweise zur Planung in der Senheimer Straße finden Sie hier: Neubau Senheimer Straße – geplante Baumfällungen (frohnauer-buergerverein.com)


Ausführliche Erläuterungen zur Veranstaltung:

 

Die Straßen Frohnaus übernehmen seit der Planung der Gartenstadt in den Jahren 1908/10 mehrere wichtige Funktionen:

 

Sie wurden bewusst als ein zentrales Gestaltungselement der Gartenstadt mit detailliert ausgeformten Querschnitten und ausgewählten Baumarten konzipiert. Die Straßen dienten und dienen zur verkehrlichen Erschließung in einem sehr differenzierten System, das weite Bereich der Gartenstadt von Durchgangsverkehr entlastet. Nicht zuletzt waren und sind sie zentrales Element der Niederschlagsentwässerung. Dieses damals hochmoderne Straßen- und Grünflächensystem ist bis heute in Berlin einmalig und steht unter Schutz. Heute stellen sich an die historischen Strukturen verstärkt weitere Anforderungen des Natur- und Klimaschutzes und der Barrierefreiheit.

 

Der Bürgerverein hat seit Langem auf die Vernachlässigung dieses herausragenden Systems und den teils katastrophalen Zustand der Straßen hingewiesen. Zu begrüßen ist, dass seit einigen Jahren wieder vermehrt Straßen in der Gartenstadt saniert werden. Dabei kann es aber zu Konflikten zwischen unterschiedlichen Ansprüchen an den Straßenraum kommen, die es verträglich zu bewältigen gilt.

 

Der Bürgerverein begleitet seit April die Diskussion über die geplanten Fällungen von mehr als 60 Bäumen in der Senheimer Straße. Insbesondere die angedachte Fällung der östlichen Baumreihe stößt auf große Kritik der Anwohner. Eine Bürgerinitiative hat sich vor Ort zum Schutz der Bäume gebildet. Das Bezirksamt verweist auf die Planung von 2017, die verschiedenen Ziele der Erschließung, Entwässerung und Barrierefreiheit intergieren musste.

 

Der Bürgerverein setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass Lösungen diskutiert werden, die den Erhalt der historischen Alleebäume mit den Zielen der Straßensanierung, der Optimierung der Entwässerung, der Sicherung denkmalpflegerischer Belange und der nunmehr in der Senheimer wichtigen Anbindung der neuen Feuerwache vereinbaren lassen.

 

Dazu muss Transparenz über alle Fakten hergestellt werden. Alle Seiten müssen zu Wort kommen und auch die jeweils andere Sichtweise in ihre Bewertung einbeziehen. Zur Thematik ist der Bürgerverein im intensiven Austausch mit dem Bezirksamt und der Bürgerinitiative sowie diversen Fachleuten, um die unterschiedlichen Ziele und Schutzgüter unter den gegebenen rechtlichen, finanziellen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen gegeneinander abwägen zu können.

 

Am 11. Juli 2024 lädt der Bürgerverein dazu ab 19:00 Uhr in das Centre Bagatelle, Zeltinger Straße 6 ein.

 

Nach einem Eingangsimpuls des Bürgervereins zu Zielen der Planung, Konsens- und Dissenspunkten werden das Bezirksamt (vertreten durch Stadträtin Schrod-Thiel und Amtsleiter Braun) und die Bürgerinitiative Senheimer Straße ihre Sicht der Dinge darlegen können.

 

Danach soll ein strukturiertes Gespräch über Einzelfragen der Planung und möglicher Alternativen mit dem Erhalt der Bäume folgen, um Schutzzwecke, Zwangspunkte und Spielräume genau herauszuarbeiten:

  • zu Fragen der Versickerung,

  • der Baumerhaltung und Baumart,

  • der Sicherstellung der Feuerwehrerschließung,

  • der Kosten und möglicher Verzögerungen durch Umplanungen,

  • der Frage der Stellplätze,

  • zu Aspekten des Denkmalschutzes etc.

 

Wir hoffen auf einen sachlichen und konstruktiven Austausch und einen positiven Ausblick auf weitere Maßnahmen. Das gemeinsame Ziel sollte die dauerhafte Sicherung der Qualitäten der Gartenstadt sein.

Wir bitten um Voranmeldung unter veranstaltung@buergerverein-frohnau.de.

 

 Weitere Hinweise zur Planung in der Senheimer Straße finden Sie hier: Neubau Senheimer Straße – geplante Baumfällungen (frohnauer-buergerverein.com)


 

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 Carsten Benke (Bürgerverein in der Gartenstadt Frohnau  und Christoph Plachy (Grundbesitzer-Verein der Gartenstadt Berlin-Frohnau)

 

Für die Gartenstadt Frohnau bestanden seit ihrer Gründung 1910 Regeln zur Bebaubarkeit, Nutzung, Gebäudegestaltung und Gartenanlage. Diese Vorgaben wirkten zunächst über Grundbucheintragungen, die Bauordnung für Vororte und durch den auf Grundlage des von Brix/Genzmer gewonnen Wettbewerbs von 1908 festgesetzten Fluchtlinien- bzw. Bebauungsplan.

 

Das von der Berliner Terrain Centrale ausgearbeitete und aufwändig angelegte gegliederte Straßennetz sowie das von Ludwig Lesser entworfene Grünflächensystem trugen ebenfalls zur erstaunlichen Stabilität der ursprünglichen Planungsidee einer offenen und gestalterisch harmonischen Landhausbebauung bei.


Trotz mehrerer einschneidender gesellschaftspolitischer Umwälzungen seit 1910 sind massive gestalterische Brüche, wie wir sie häufig in anderen Berliner Einfamilienhaus-Vororten beobachten können, in Frohnau deutlich seltener festzustellen. 


Bis heute wird Frohnau durch einige große Landhäuser und Villen der Zeit vor 1918 und insbesondere zahlreiche qualitätvolle Bauten der 1920er und 30er Jahre geprägt. Spätere Bauten konnten sich in diese Typik meist gestalterisch und städtebaulich einordnen. Selbst für die Integration geschlossener Siedlungen wie der Barbarossahöhe von Paul Poser erwies sich das System als stabil und gleichzeitig flexibel genug. Von der hohen Gestaltungs- und Lebensqualität des gesamten Ensembles der Gartenstadt profitieren die Einwohnerinnen und Einwohner bis heute.


Zwischen den späten 1960er und den 90er Jahren gab es aber auch bedenkliche bauliche Entwicklungen, die hinsichtlich Gestaltung, Maßstäblichkeit und Verdichtung den Gartenstadtcharakter beeinträchtigten und auch zu schmerzlichen Verlusten wertvoller Bausubstanz führten. Nach einem langen Diskussionsprozess von Bezirksamt, Denkmalpflege, Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen wurde schließlich 1997 eine Erhaltungsverordnung aufgestellt und 2006 wurden Bebauungspläne für ganz Frohnau festgesetzt, die die Bebaubarkeit wieder im Sinne der ursprünglichen Planungsidee neu regulierten bzw. im Lichte neuer Anforderungen weiterentwickelten.


Um die Funktion der nun schon bald 30 Jahre alten Erhaltungsverordnung im Wechselspiel mit anderen bau- und denkmalschutzrechtlichen Instrumentarien deutlich zu machen und den Bauwilligen praktische Informationen an die Hand zu geben, hat das Stadtentwicklungsamt Reinickendorf einen schon länger bestehenden Informationsflyer zur Erhaltungsverordnung überarbeitet. Der Bürgerverein und der Grundbesitzer-Verein begrüßen das ausdrücklich und haben sich dabei gerne eingebracht.



Eine Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) definiert ein Gebiet, in dem zur „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart […] auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“ der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. Diese Form der Erhaltungsverordnung ist von „Milieuschutzsatzungen“ nach § 172 Abs. 1 Nr.2 zu unterscheiden, die der Erhaltung der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung dienen und die häufiger in der Berliner Innenstadt angewendet werden.

Die Frohnauer Erhaltungsverordnung soll über den Bestand an besonders wertvollen, über das Denkmalrecht geschützten einzelnen Gebäuden und Gärten hinaus die Grundstruktur der „Gartenstadt“ mit ihren zentralen baulichen und landschaftlichen Elementen bewahren. Eingriffe in das Ortsbild bedürfen nach der Erhaltungsverordnung einer Genehmigung. Dies betrifft nicht nur Abriss und Bau von Einfamilienhäusern, sondern auch baurechtlich eigentlich nicht genehmigungspflichtige Nebenanlagen, Carports, Schuppen und Mülltonnenunterstände. Die erhaltungsrechtliche Genehmigung ist von der Baugenehmigung zu unterscheiden. Ist ohnehin eine Baugenehmigung nötig, z.B. für einen Hausbau, werden beide Verfahren zusammen bei der zuständigen Behörde eingereicht.

Es liegt in der Natur der Sache, dass es unter den Frohnauerinnen und Frohnauern unterschiedliche Interessenslagen gibt: Zwischen dem Eigentümer, der ein Bauvorhaben plant, und dem Nachbarn, der den liebgewonnen Bestand erhalten will. Ebenso gibt es eine Spannung zwischen dem gesamtgesellschaftlichen Interesse am Erhalt eines herausragenden städtebaulichen Ensembles und den dringenden Zielen der Wohnraumversorgung und des nachhaltigen Bauens. Diese Interessenslagen gilt es abzuwägen. Eingriffe in Eigentumsrechte sind behutsam anzuwenden. Auch die Vereine erreichen immer wieder Hinweise von unterschiedlichen Seiten: diejenigen, die Abrisse von alter Bausubstanz in der Umgebung und Verdichtungen als Beschädigungen des Erscheinungsbildes der Gartenstadt empfinden und von Bauherren, die durch Genehmigungsvorbehalte in ihrem Gestaltungswillen beeinträchtigt werden und sich zur Sanierung älterer, beschädigter Bausubstanz nicht in der Lage sehen.

Aus Sicht der Vereine sind der neue Flyer und die überarbeitete Webseite des Stadtentwicklungsamtes gute erste Schritte zu Verbesserung der Informationslage: Nicht jeder weiß, dass er einen Schuppen in Frohnau genehmigen lassen muss – in den umliegenden Gemeinden und Ortsteilen ist das auch nicht erforderlich.


Ein nachträglicher Abriss eines nicht genehmigten Baus ist mehr als ärgerlich. Wenn man das Vorhaben aber frühzeitig abklärt, lassen sich häufig Lösungen finden. Auch bei größeren Bauvorhaben, ist es sinnvoll, dass sich Bauherren in einer frühen Phase des Entwurfsprozesses mit dem Grundcharakter der Gartenstadt auseinandersetzen. Dann lassen sich moderne wie traditionelle Ansätze gut integrieren. Häufig, aber nicht immer gelingt das. Eine Erhaltungsverordnung kann nicht alles regeln und sie darf auch nicht alles regeln. Kompromisse müssen immer wieder gefunden werden.


Entscheidend ist, dass die Verfahren wirklich schlank und transparent sowie in nachvollziehbarer Abwägung umgesetzt werden. Die Vereine regen deshalb an, ergänzend einen Leitfaden mit best practices und weiteren Hinweisen zur Erleichterung für Bauherren zu erstellen. Antragsformulare, insbesondere für nicht bauordnungsrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, sind massiv zu entschlacken. In der heutigen Zeit müssen wir das Genehmigen und Bauen dringend beschleunigen. Aber Geschwindigkeit und Qualität des Bauens müssen sich nicht ausschließen. Im Idealfall „bemerkt“ der Bauherr das zusätzliche erhaltungsrechtliche Verfahren im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens für ein Einfamilienhaus gar nicht. Und bei einer einfachen Nebenanlage sollte ein Verfahren mit minimalen Formanforderungen und innerhalb von Tagen umsetzbar sein. Gute Vorbereitung in der Verwaltung und umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger können zur Beschleunigung beitragen.


Eine Erhaltungsverordnung ist keine Gestaltungsverordnung: architektonisch-gestalterische Details können und sollen hierüber nicht geregelt werden. Die Erhaltungsverordnung selbst kann bei Neubauten nur die Einordnung in die städtebauliche Eigenart beurteilen und die Regeln des Bebauungsplans ergänzen. Zitat BauGB „Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.“ 


Eine Gestaltungsverordnung, die z.B. detailliert bestimmte Dachneigungen, Farben, Fenster und Stile vorschreibt, gibt es in Frohnau nicht – das würde hier trotz der grundsätzlichen städtebaulichen Harmonie angesichts der Vielfalt im gestalterischen Detail nicht funktionieren.


Frohnau ist kein Museum. Aber Frohnau ist etwas ganz Besonderes. Das Leben in einem solch herausragenden Ensemble ist Glück und Herausforderung zugleich. Im Willen um Erhaltung müssen alle Akteure auf der einen Seite überschießende Regulierungswünsche mäßigen und wirklich auf die Kernziele beschränken. Ebenso wie ein Bauherr Verantwortung übernehmen muss und vielleicht nicht jede Individualität beim Bauen ausleben kann, die in einem Einfamilienhausgebiet auf der „Grünen Wiese“ möglich wäre. Eine klug angewandte Erhaltungsverordnung sollte einen Rahmen mit ausreichender Flexibilität bieten.

Die Vielzahl von Detaillösungen, die Bauherren und Baumeister in den vergangenen Jahrzehnten gefunden haben, um Fassaden, Baumassen, Zugänge zum Garten, Nebengebäude, Gartenpavillons, integrierte Garagen etc. zu organisieren, lohnt immer wieder einen vertiefenden Blick. Hier lassen sich Anregungen finden. Wir müssen heute noch mehr auf den Grundstücken organisieren: Eine größere Zahl von Abfallbehältern, das Außengerät für Wärmepumpen, Ladeeinrichtung für ein Elektromobil, Unterstellmöglichkeiten für eBikes, Solaranlagen, vielleicht weitere Anbauten für neue Familienmodelle und Anlagen der Niederschlagsentwässerung. Das alles muss möglich sein. Und alles sollte sich behutsam integrieren lassen. Es bietet sich an, hierfür gute Beispiele zu sammeln.


Der Erhalt eines prägenden Altbaus ist Kernanliegen der Erhaltungsverordnung. Hier stehen bei der Bewertung Gesichtspunkte des Ortsbildes im Zentrum: Zitat § 172 (3) BauGB „[D]ie Genehmigung [für einen Abriss darf] nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist.“


Wenn der Erhalt aber aus baulichen Gründen, wegen Schadstoffbelastung nicht möglich bzw. den Bauherren wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist, muss ein Abriss aber schnell und transparent entschieden werden, um ggf. zeitnah eine gleichzeitig zeitgemäße wie maßstäbliche Neubebauung zu ermöglichen. Noch schneller sollte entschieden werden, wenn ein Abrissantrag eben keinen ortsbildprägenden Bau betrifft. Auch solche Bauten gibt es vielfach in Frohnau, gerade aus den ersten Jahrzehnten nach 1945.

Die Erhaltungsverordnung, der Bebauungsplan oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, die sämtlich in unterschiedlichen Bereichen des Stadtentwicklungsamts behandelt werden, haben im Übrigen nichts mit der aktuell diskutierten Zweckentfremdungsverordnung zu tun. Diese basiert auf wohnungspolitischen Vorgaben und wird im Wohnungsamt (Zuständigkeit bei der Bezirksbürgermeisterin) entschieden.


Die Zweckentfremdungsverordnung soll im Grundsatz verhindern, dass Wohnfläche durch Umnutzung in Gewerbe oder durch Abriss verloren geht. So weit. So gut. In einem Gebiet wie Frohnau kann die Zweckentfremdungsverordnung aber dazu führen, dass der Abriss von maroden Einfamilienhäusern in Einfachbauweise aus den beiden Nachkriegszeiten oder schadstoffbelastete Fertighäuser der 1960 und 70er Jahre verhindert wird, die weder nach Kriterien der städtebaulichen Eigenart, des Ensembleschutzes noch der Denkmalpflege erhaltenswert sind. Insbesondere die Vorgabe, dass nach Abriss und Neubau auch bei selbstgenutzten Eigenheimen eine Maximalmiete kaum über 9 Euro rechtsverbindlich festgelegt werden muss, belastet junge Familien. Diese potenziellen Bauherren können nicht sicher sein, was künftige persönliche Entwicklungen bringen, die vielleicht eine Vermietung erfordern. Zudem erschweren die Verpflichtungen massiv die Verhandlung mit Banken.

Dabei kann ein an die Umgebung und an neue energiepolitische Maßnahmen angepasster Neubau nach Abriss eines nicht erhaltenswerten und nicht ortsbildprägenden maroden Altbaus sogar dem Erscheinungsbild der Gartenstadt und der Nachhaltigkeit insgesamt zugutekommen. Aber das ist nicht Thema der Erhaltungsverordnung, sondern der Zweckentfremdungsverordnung, die hier nicht behandelt wird – siehe dazu auch aktuelle Texte von Herrn Wohltorf (z.B. DIE GARTENSTADT Mai 2024). Hier sollten schnell Lösungen gefunden werden, um das Bauen wieder zu erleichtern.


Ziehen wir ein Fazit: Der Erhalt des Ortsbildes und die damit seit 1910 verbundene Regelung der Bebaubarkeit tragen zum einzigartigen Charakter Frohnaus bei. Heute soll die Erhaltungsverordnung die städtebauliche Struktur sichern und schützt damit auch die Werterhaltung der Gebäude und die Lebensqualität vor Ort. Gleichzeitig ist es nach Ansicht der Vereine aber wichtig, dass neue Anforderungen an Wohnraumversorgung, energetische Sanierung, erneuerbare Energien, Mobilität und Entwässerung durch die Bauherren in Einklang mit den Erhaltungszielen in schlanken und transparenten Verfahren umgesetzt werden können. Genehmigen und Bauen muss insgesamt schneller werden. Erhalt der Qualitäten der Gartenstadt und eine zeitgemessene und flexible Weiterentwicklung können dabei Hand in Hand gehen.

 



Weitere Informationen des Bezirksamtes zur Erhaltungsverordnung:


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